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    Lärm & Vibrationen

    Lärm- und Vibrations-ArbSchV: Auslöse- und Grenzwerte 2026

    Ab 80 dB(A) sind Maßnahmen zu prüfen, ab 85 dB(A) sind sie verpflichtend — die LärmVibrationsArbSchV bleibt zentraler Rechtsrahmen.

    LärmVibrationsArbSchV — Richtlinie 2003/10/EGAmtlicher Text

    Auslöse- und Grenzwerte

    Unterer Auslösewert: LEX,8h = 80 dB(A) oder Spitzenpegel 135 dB(C). Oberer Auslösewert: 85 dB(A) oder 137 dB(C). Expositionsgrenzwert (mit Gehörschutz): 87 dB(A) oder 140 dB(C).

    Messpflichten

    Fachkundige Messung nach DIN EN ISO 9612 bei Verdacht auf Überschreitung der unteren Auslösewerte. Wiederholung bei technischen oder organisatorischen Änderungen.

    Maßnahmen

    Ab oberem Auslösewert: Kennzeichnung von Lärmbereichen, verpflichtender Gehörschutz, arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (ArbMedVV), Lärmminderungsprogramm.

    Sofortiger Handlungsplan

    • 1Lärmkataster erstellen und mindestens alle 3 Jahre aktualisieren.
    • 2Vibrationsexposition Hand-Arm und Ganzkörper bewerten.
    • 3Gehörschutz mit passendem SNR-Wert bereitstellen.
    • 4Pflichtvorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 3 organisieren.
    LärmVibrationsArbSchV
    Lärmmessung Arbeit
    Gehörschutz SNR
    ArbMedVV Lärm
    DIN EN ISO 9612

    Betrifft diese Pflicht Ihre Anlagen?

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