Bau & Konstruktion

    Baustellenlaufkrane

    Regulatorische Prüfung, Prüffrist und zugehörige Überwachung

    Alles Wissenswerte zur Konformität Ihrer baustellenlaufkrane: Prüffrist, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen, geforderte Dokumente und empfohlene Regelüberwachung.

    Prüffrist

    Alle 12 Monate

    Rechtsgrundlage

    DGUV V52 / DIN EN 15011

    Erwartetes Dokument

    Prüfbericht + Sicherheitsregister

    Wichtigste Pflichten

    • Prüfung alle 12 monate verpflichtend (DGUV V52 / DIN EN 15011).
    • Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlicher Änderung.
    • Führen eines Sicherheitsregisters gemäß BetrSichV § 3 und ArbSchG.
    • Aufbewahrung der Prüfberichte mindestens 5 Jahre, Erstprüfungsbericht über die gesamte Lebensdauer.
    • Zeitnahe Behebung von Mängeln und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Korrekturmaßnahmen.

    Was unsere Software automatisiert

    • Terminplanung und frühzeitige Warnungen (T-60, T-30, T-7) für jede Anlage.
    • Prüfchecklisten konform zur geltenden Vorschrift, mobil elektronisch signiert.
    • Identifikation per QR-Code oder NFC-Tag direkt an der Anlage.
    • Automatische Erstellung zeitgestempelter PDF-Berichte und beweiskräftige Archivierung.
    • Nachverfolgung von Mängeln, Reparaturkosten und Instandhaltungshistorie (CMMS).
    • Automatische Aktualisierung bei regulatorischen Änderungen (integrierte Überwachung).

    Verwalten Sie Ihre Anlagen rechtskonform

    Zentralisieren Sie Prüfungen, automatisieren Sie Fristerinnerungen und erstellen Sie Ihre Register auf Knopfdruck. Persönliche Demo innerhalb von 24 Stunden.

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    Häufige Fragen — Baustellenlaufkrane