Baustellenlaufkrane
Regulatorische Prüfung, Prüffrist und zugehörige Überwachung
Alles Wissenswerte zur Konformität Ihrer baustellenlaufkrane: Prüffrist, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen, geforderte Dokumente und empfohlene Regelüberwachung.
Prüffrist
Alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
DGUV V52 / DIN EN 15011
Erwartetes Dokument
Prüfbericht + Sicherheitsregister
Wichtigste Pflichten
- Prüfung alle 12 monate verpflichtend (DGUV V52 / DIN EN 15011).
- Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlicher Änderung.
- Führen eines Sicherheitsregisters gemäß BetrSichV § 3 und ArbSchG.
- Aufbewahrung der Prüfberichte mindestens 5 Jahre, Erstprüfungsbericht über die gesamte Lebensdauer.
- Zeitnahe Behebung von Mängeln und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Korrekturmaßnahmen.
Was unsere Software automatisiert
- Terminplanung und frühzeitige Warnungen (T-60, T-30, T-7) für jede Anlage.
- Prüfchecklisten konform zur geltenden Vorschrift, mobil elektronisch signiert.
- Identifikation per QR-Code oder NFC-Tag direkt an der Anlage.
- Automatische Erstellung zeitgestempelter PDF-Berichte und beweiskräftige Archivierung.
- Nachverfolgung von Mängeln, Reparaturkosten und Instandhaltungshistorie (CMMS).
- Automatische Aktualisierung bei regulatorischen Änderungen (integrierte Überwachung).
Empfohlene Regelüberwachung
Kategorie 4
Krane, Hebezeuge & Lastaufnahmeeinrichtungen
Krane, Hebebühnen, Flurförderzeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen (Anschlagmittel, Traversen, Zangen, Magnete, Sauger) werden nach DGUV V52 (Krane), DGUV V54 (Winden, Hub- und Zuggeräte), DGUV V68 (Flurförderzeuge) und BetrSichV geprüft. Turmdrehkrane unterliegen zusätzlich einer wiederkehrenden Generalinspektion.
Kategorie 6
Baustellen & Bauwesen
Baustellen im Hoch- und Tiefbau vereinen zahlreiche temporäre Einrichtungen: Gerüste, PSA gegen Absturz, Aussteifungen, Untertagearbeiten. Jede Kategorie unterliegt eigenen Prüfregimen nach BetrSichV, DGUV V38 und der Baustellenverordnung.
Kategorie 1
Lüftung & raumlufttechnische Anlagen
Raumlufttechnische Anlagen (RLT) und Absauganlagen an Arbeitsplätzen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Luftqualität und die Wirksamkeit der Erfassung von Gefahrstoffen sicherzustellen. Je nach Art des Arbeitsplatzes — allgemein belastete oder gefahrstoffbelastete Bereiche — unterscheiden sich Prüfumfang und -frist.
Kategorie 5
Lärm & vibrationsbedingte Gefährdungen
Die Lärmexposition am Arbeitsplatz wird durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt. Auslösewerte, Beurteilung und wiederkehrende Messungen sind verpflichtend, ergänzt durch die TRLV Lärm.
Weitere Anlagen der Branche Bau & Konstruktion
Turmdrehkrane
Alle 12 Monate (Sachkundige) + jährlich ZÜS ab Kategorie • DGUV V52 / BetrSichV Anhang 3
Mobil- und Fahrzeugkrane
Alle 12 Monate • DGUV V52 / BetrSichV
Hubarbeitsbühnen (MEWP)
Alle 12 Monate • DGUV G 308-008 / BetrSichV
Flurförderzeuge (Stapler)
Alle 12 Monate • DGUV V68 / BetrSichV
Gerüste (fest & fahrbar)
Vor jeder Nutzung + wöchentliche Sichtprüfung • TRBS 2121-1 / DGUV I 201-011
Erdbaumaschinen
Alle 12 Monate • DGUV V38 / BetrSichV
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