Gefahrstofflagertanks
Regulatorische Prüfung, Prüffrist und zugehörige Überwachung
Alles Wissenswerte zur Konformität Ihrer gefahrstofflagertanks: Prüffrist, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen, geforderte Dokumente und empfohlene Regelüberwachung.
Prüffrist
Alle 5 Jahre
Rechtsgrundlage
AwSV / BetrSichV
Erwartetes Dokument
Prüfbericht + Sicherheitsregister
Wichtigste Pflichten
- Prüfung alle 5 jahre verpflichtend (AwSV / BetrSichV).
- Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlicher Änderung.
- Führen eines Sicherheitsregisters gemäß BetrSichV § 3 und ArbSchG.
- Aufbewahrung der Prüfberichte mindestens 5 Jahre, Erstprüfungsbericht über die gesamte Lebensdauer.
- Zeitnahe Behebung von Mängeln und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Korrekturmaßnahmen.
Was unsere Software automatisiert
- Terminplanung und frühzeitige Warnungen (T-60, T-30, T-7) für jede Anlage.
- Prüfchecklisten konform zur geltenden Vorschrift, mobil elektronisch signiert.
- Identifikation per QR-Code oder NFC-Tag direkt an der Anlage.
- Automatische Erstellung zeitgestempelter PDF-Berichte und beweiskräftige Archivierung.
- Nachverfolgung von Mängeln, Reparaturkosten und Instandhaltungshistorie (CMMS).
- Automatische Aktualisierung bei regulatorischen Änderungen (integrierte Überwachung).
Empfohlene Regelüberwachung
Kategorie 8
Tanks & Behälteranlagen für Gefahrstoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und Tankanlagen für entzündbare Flüssigkeiten unterliegen der Prüfung nach BetrSichV, AwSV und TRwS. Prüfumfang und Prüffristen richten sich nach der Wassergefährdungsklasse, dem Rauminhalt und der Aufstellung (ober- oder unterirdisch).
Kategorie 2
Druckgeräte & Druckanlagen
Druckgeräte (Behälter, Rohrleitungen, Sicherheits- und Ausrüstungsteile) unterliegen der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4, sobald der zulässige Betriebsüberdruck PS 0,5 bar überschreitet und die technischen Schwellenwerte der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erreicht werden (Produkt PS·V, Nennweite DN, Fluidgruppe). Ortsbewegliche Druckgeräte unterliegen der ODV (2010/35/EU).
Kategorie 3
Aufzüge, Fahrtreppen & Fahrsteige
Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Hebebühnen für Personen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 13 BetrSichV. Die BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 und die TRBS 3121 regeln Prüfung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Haupt- und Zwischenprüfungen durch ZÜS.
Kategorie 4
Krane, Hebezeuge & Lastaufnahmeeinrichtungen
Krane, Hebebühnen, Flurförderzeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen (Anschlagmittel, Traversen, Zangen, Magnete, Sauger) werden nach DGUV V52 (Krane), DGUV V54 (Winden, Hub- und Zuggeräte), DGUV V68 (Flurförderzeuge) und BetrSichV geprüft. Turmdrehkrane unterliegen zusätzlich einer wiederkehrenden Generalinspektion.
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Alle 3 Jahre • BetrSichV / DIN EN 60079-17
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Alle 5 Jahre Innere / 10 Jahre Festigkeit • BetrSichV Anhang 2 / TRBS 3145
Sicherheitsventile
Alle 2 – 5 Jahre • TRBS 3145 / AD 2000 A2
Reinräume ISO 5 bis ISO 8
Alle 6 – 12 Monate • DIN EN ISO 14644-2
Pharma-Medien (PW, WFI, Reindampf)
Alle 12 Monate • Europäisches Arzneibuch / EU-GMP
Reinraum-Lüftungsgeräte (RLT)
Alle 12 Monate • DIN EN ISO 14644-3
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