Chlor-/Ozon-Druckgeräte
Regulatorische Prüfung, Prüffrist und zugehörige Überwachung
Alles Wissenswerte zur Konformität Ihrer chlor-/ozon-druckgeräte: Prüffrist, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen, geforderte Dokumente und empfohlene Regelüberwachung.
Prüffrist
Alle 2 – 5 Jahre
Rechtsgrundlage
BetrSichV / DGUV V3
Erwartetes Dokument
Prüfbericht + Sicherheitsregister
Wichtigste Pflichten
- Prüfung alle 2 – 5 jahre verpflichtend (BetrSichV / DGUV V3).
- Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlicher Änderung.
- Führen eines Sicherheitsregisters gemäß BetrSichV § 3 und ArbSchG.
- Aufbewahrung der Prüfberichte mindestens 5 Jahre, Erstprüfungsbericht über die gesamte Lebensdauer.
- Zeitnahe Behebung von Mängeln und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Korrekturmaßnahmen.
Was unsere Software automatisiert
- Terminplanung und frühzeitige Warnungen (T-60, T-30, T-7) für jede Anlage.
- Prüfchecklisten konform zur geltenden Vorschrift, mobil elektronisch signiert.
- Identifikation per QR-Code oder NFC-Tag direkt an der Anlage.
- Automatische Erstellung zeitgestempelter PDF-Berichte und beweiskräftige Archivierung.
- Nachverfolgung von Mängeln, Reparaturkosten und Instandhaltungshistorie (CMMS).
- Automatische Aktualisierung bei regulatorischen Änderungen (integrierte Überwachung).
Empfohlene Regelüberwachung
Kategorie 4
Krane, Hebezeuge & Lastaufnahmeeinrichtungen
Krane, Hebebühnen, Flurförderzeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen (Anschlagmittel, Traversen, Zangen, Magnete, Sauger) werden nach DGUV V52 (Krane), DGUV V54 (Winden, Hub- und Zuggeräte), DGUV V68 (Flurförderzeuge) und BetrSichV geprüft. Turmdrehkrane unterliegen zusätzlich einer wiederkehrenden Generalinspektion.
Kategorie 6
Baustellen & Bauwesen
Baustellen im Hoch- und Tiefbau vereinen zahlreiche temporäre Einrichtungen: Gerüste, PSA gegen Absturz, Aussteifungen, Untertagearbeiten. Jede Kategorie unterliegt eigenen Prüfregimen nach BetrSichV, DGUV V38 und der Baustellenverordnung.
Kategorie 2
Druckgeräte & Druckanlagen
Druckgeräte (Behälter, Rohrleitungen, Sicherheits- und Ausrüstungsteile) unterliegen der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4, sobald der zulässige Betriebsüberdruck PS 0,5 bar überschreitet und die technischen Schwellenwerte der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erreicht werden (Produkt PS·V, Nennweite DN, Fluidgruppe). Ortsbewegliche Druckgeräte unterliegen der ODV (2010/35/EU).
Kategorie 7
Werften & Schiffbau
Werften vereinen Risiken durch enge Räume, Höhenarbeiten, explosionsfähige Atmosphären und spezielle Hebemittel. Die Prüfungen kombinieren allgemeine Regime (Krane, Druckgeräte, Elektrik) mit spezifischen atmosphärischen Freimessungen nach TRGS 507.
Weitere Anlagen der Branche Wasser & Abwasser
Pumpen und Drucklüfter
Alle 12 Monate • BetrSichV §14 / DGUV V3
Wassertürme (Drohneninspektion)
Alle 5 Jahre • TrinkwV / DIN 4045
Becken, Rührwerke und Räumer (Kläranlage)
Alle 12 Monate • AbwV / DWA-A 216
Faulbehälter und Gasspeicher (ATEX)
Alle 12 Monate • BetrSichV / ExRL / DGUV R 113-001
Pumpwerke und Behälter
Alle 12 Monate • DGUV R 103-004 (enge Räume)
Elektrochlorierung und Dosierpumpen
Alle 12 Monate • TrinkwV
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