Laufkrane und Portale
Regulatorische Prüfung, Prüffrist und zugehörige Überwachung
Alles Wissenswerte zur Konformität Ihrer laufkrane und portale: Prüffrist, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen, geforderte Dokumente und empfohlene Regelüberwachung.
Prüffrist
Alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
DGUV V52 / BetrSichV
Erwartetes Dokument
Prüfbericht + Sicherheitsregister
Wichtigste Pflichten
- Prüfung alle 12 monate verpflichtend (DGUV V52 / BetrSichV).
- Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlicher Änderung.
- Führen eines Sicherheitsregisters gemäß BetrSichV § 3 und ArbSchG.
- Aufbewahrung der Prüfberichte mindestens 5 Jahre, Erstprüfungsbericht über die gesamte Lebensdauer.
- Zeitnahe Behebung von Mängeln und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Korrekturmaßnahmen.
Was unsere Software automatisiert
- Terminplanung und frühzeitige Warnungen (T-60, T-30, T-7) für jede Anlage.
- Prüfchecklisten konform zur geltenden Vorschrift, mobil elektronisch signiert.
- Identifikation per QR-Code oder NFC-Tag direkt an der Anlage.
- Automatische Erstellung zeitgestempelter PDF-Berichte und beweiskräftige Archivierung.
- Nachverfolgung von Mängeln, Reparaturkosten und Instandhaltungshistorie (CMMS).
- Automatische Aktualisierung bei regulatorischen Änderungen (integrierte Überwachung).
Empfohlene Regelüberwachung
Kategorie 4
Krane, Hebezeuge & Lastaufnahmeeinrichtungen
Krane, Hebebühnen, Flurförderzeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen (Anschlagmittel, Traversen, Zangen, Magnete, Sauger) werden nach DGUV V52 (Krane), DGUV V54 (Winden, Hub- und Zuggeräte), DGUV V68 (Flurförderzeuge) und BetrSichV geprüft. Turmdrehkrane unterliegen zusätzlich einer wiederkehrenden Generalinspektion.
Kategorie 6
Baustellen & Bauwesen
Baustellen im Hoch- und Tiefbau vereinen zahlreiche temporäre Einrichtungen: Gerüste, PSA gegen Absturz, Aussteifungen, Untertagearbeiten. Jede Kategorie unterliegt eigenen Prüfregimen nach BetrSichV, DGUV V38 und der Baustellenverordnung.
Kategorie 2
Druckgeräte & Druckanlagen
Druckgeräte (Behälter, Rohrleitungen, Sicherheits- und Ausrüstungsteile) unterliegen der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4, sobald der zulässige Betriebsüberdruck PS 0,5 bar überschreitet und die technischen Schwellenwerte der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erreicht werden (Produkt PS·V, Nennweite DN, Fluidgruppe). Ortsbewegliche Druckgeräte unterliegen der ODV (2010/35/EU).
Kategorie 3
Aufzüge, Fahrtreppen & Fahrsteige
Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Hebebühnen für Personen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 13 BetrSichV. Die BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 und die TRBS 3121 regeln Prüfung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Haupt- und Zwischenprüfungen durch ZÜS.
Weitere Anlagen der Branche Industrie
Elektrische Hebezeuge
Alle 12 Monate • DGUV V54
Überwachungsbedürftige Druckanlagen
Innere Prüfung 5 Jahre / Festigkeit 10 Jahre • BetrSichV Anhang 2 / TRBS 3145
Werkzeugmaschinen
Alle 12 Monate • BetrSichV §14 / DGUV V3
Industrieroboter
Alle 12 Monate • DIN EN ISO 10218
Druckluftkompressoren
Alle 2 – 5 Jahre je nach Kategorie • BetrSichV / TRBS 3146
Elektrische Anlagen
Alle 12 – 48 Monate • DGUV V3 / VDE 0105-100
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