Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Regulatorische Prüfung, Prüffrist und zugehörige Überwachung
Alles Wissenswerte zur Konformität Ihrer rauch- und wärmeabzugsanlagen (rwa): Prüffrist, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen, geforderte Dokumente und empfohlene Regelüberwachung.
Prüffrist
Alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
DIN 18232 / VdS 2098
Erwartetes Dokument
Prüfbericht + Sicherheitsregister
Wichtigste Pflichten
- Prüfung alle 12 monate verpflichtend (DIN 18232 / VdS 2098).
- Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlicher Änderung.
- Führen eines Sicherheitsregisters gemäß BetrSichV § 3 und ArbSchG.
- Aufbewahrung der Prüfberichte mindestens 5 Jahre, Erstprüfungsbericht über die gesamte Lebensdauer.
- Zeitnahe Behebung von Mängeln und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Korrekturmaßnahmen.
Was unsere Software automatisiert
- Terminplanung und frühzeitige Warnungen (T-60, T-30, T-7) für jede Anlage.
- Prüfchecklisten konform zur geltenden Vorschrift, mobil elektronisch signiert.
- Identifikation per QR-Code oder NFC-Tag direkt an der Anlage.
- Automatische Erstellung zeitgestempelter PDF-Berichte und beweiskräftige Archivierung.
- Nachverfolgung von Mängeln, Reparaturkosten und Instandhaltungshistorie (CMMS).
- Automatische Aktualisierung bei regulatorischen Änderungen (integrierte Überwachung).
Empfohlene Regelüberwachung
Kategorie 1
Lüftung & raumlufttechnische Anlagen
Raumlufttechnische Anlagen (RLT) und Absauganlagen an Arbeitsplätzen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Luftqualität und die Wirksamkeit der Erfassung von Gefahrstoffen sicherzustellen. Je nach Art des Arbeitsplatzes — allgemein belastete oder gefahrstoffbelastete Bereiche — unterscheiden sich Prüfumfang und -frist.
Kategorie 3
Aufzüge, Fahrtreppen & Fahrsteige
Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Hebebühnen für Personen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 13 BetrSichV. Die BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 und die TRBS 3121 regeln Prüfung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Haupt- und Zwischenprüfungen durch ZÜS.
Kategorie 8
Tanks & Behälteranlagen für Gefahrstoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und Tankanlagen für entzündbare Flüssigkeiten unterliegen der Prüfung nach BetrSichV, AwSV und TRwS. Prüfumfang und Prüffristen richten sich nach der Wassergefährdungsklasse, dem Rauminhalt und der Aufstellung (ober- oder unterirdisch).
Kategorie 2
Druckgeräte & Druckanlagen
Druckgeräte (Behälter, Rohrleitungen, Sicherheits- und Ausrüstungsteile) unterliegen der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4, sobald der zulässige Betriebsüberdruck PS 0,5 bar überschreitet und die technischen Schwellenwerte der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erreicht werden (Produkt PS·V, Nennweite DN, Fluidgruppe). Ortsbewegliche Druckgeräte unterliegen der ODV (2010/35/EU).
Weitere Anlagen der Branche Gewerbe & Kommunen
Aufzüge
Zwischenprüfung 1 Jahr / Hauptprüfung 2 Jahre (ZÜS) • BetrSichV Anhang 2 / TRBS 3121
Automatische Personentüren
Alle 12 Monate • ASR A1.7 / DIN EN 16005
Feuerschutzabschlüsse (T30/T90)
Alle 12 Monate • MBO / DIN 14677
Brandmeldeanlagen (BMA)
Vierteljährlich Inspektion / 12 Monate Wartung • DIN 14675 / DIN VDE 0833
Tragbare Feuerlöscher
Alle 24 Monate • ASR A2.2 / DIN 14406-4
Gasinstallationen
Alle 12 Monate • DVGW-TRGI 2018 / KÜO
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