Glossar Schweiz

    EKAS-Richtlinien (Schweiz)

    Die EKAS-Richtlinie 6508 verpflichtet Schweizer Betriebe mit besonderen Gefahren, ASA-Spezialisten beizuziehen (Sicherheitsingenieure, Arbeitshygieniker, Betriebsärzte).

    Umsetzung

    Branchenlösungen (BUL, ASGS, VBSF) reduzieren den Aufwand für KMU. Dokumentation der Sicherheitsorganisation, jährlicher Massnahmenplan, Auditnachweise.

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    Häufig gestellte Fragen