Glossar Absturzsicherung

    PSA gegen Absturz (PSAgA): Prüfung

    Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) rettet Leben – vorausgesetzt sie ist gebrauchsfähig. DGUV Regel 112-198 verlangt die jährliche Prüfung durch einen ausgebildeten PSA-Sachkundigen.

    Prüfumfang

    Gurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, Auffanggeräte, Karabiner. Prüfung visuell, taktil und funktional; Auslöseprüfung bei Höhensicherungsgeräten.

    Ablegereife

    PSAgA ist sofort auszusondern nach: Sturzbelastung, mechanischer Beschädigung, Kontakt mit aggressiven Stoffen, Ablauf der Herstelleraltersgrenze (typisch 10 Jahre).

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    Häufig gestellte Fragen

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