Wichtig
    Aufzüge & Hubarbeitsbühnen

    Aufzüge: aktualisierte Prüfung nach TRBS 3121 und ASV

    Die TRBS 3121 präzisiert die Anforderungen an die wiederkehrende Prüfung von Aufzugsanlagen durch ZÜS.

    TRBS 3121 — BetrSichV Anhang 2 Abschn. 2 — 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie)Amtlicher Text

    Prüfzyklus

    Prüfung vor Inbetriebnahme durch ZÜS. Hauptprüfung alle 2 Jahre durch ZÜS. Zwischenprüfung zwischen den Hauptprüfungen durch ZÜS oder befähigte Person, spätestens jedoch ein Jahr nach der letzten Hauptprüfung.

    Umfang

    Fahrkorb, Türen, Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Bremsen, Notrufsystem (24/7 Zwei-Wege-Kommunikation nach EN 81-28), Steuerung und Sicherheitseinrichtungen.

    Prüfbuch

    Prüfbuch am Aufzug oder in unmittelbarer Nähe vorhalten. Digitale Prüfbücher zulässig, wenn Aufsichtsbehörde und Rettungsdienst Zugriff haben.

    Sofortiger Handlungsplan

    • 1Prüfplan mit Haupt- und Zwischenprüfung aufsetzen.
    • 2Notrufsystem nach EN 81-28 mit Erreichbarkeitstest dokumentieren.
    • 3Digitales Prüfbuch mit QR-Code am Fahrkorb hinterlegen.
    • 4ZÜS-Auswahl (TÜV, DEKRA, GTÜ) mit Kapazitätsplanung.
    Aufzug Prüfung
    TRBS 3121
    ASV Aufzugsverordnung
    EN 81-28 Notruf
    Hauptprüfung Aufzug

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