DGUV Vorschrift 3: aktualisierte Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die DGUV konkretisiert die Prüfintervalle nach DIN VDE 0701-0702 und die Anforderungen an die Elektrofachkraft.
Prüfintervalle
Ortsveränderliche Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate in Werkstätten, 12 Monate in Büros, verlängerbar bei nachgewiesener Fehlerquote < 2 %. Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre, Räume mit besonderen Gefährdungen jährlich.
Elektrofachkraft (EFK)
Die Prüfung ist durch eine Elektrofachkraft oder eine unter Leitung einer EFK stehende elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) durchzuführen. Nachweispflicht: Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, aktuelle Kenntnis der Normen.
Dokumentation
Prüfplakette + Prüfprotokoll mit Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Funktionsprüfung. Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung.
Sofortiger Handlungsplan
- 1Bestandsaufnahme aller ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel.
- 2Prüfintervalle nach TRBS 1201 Teil 5 und Fehlerquote festlegen.
- 3Qualifikationsnachweis der EFK / EuP aktualisieren.
- 4Digitale Prüfprotokolle mit QR-Code je Betriebsmittel einführen.
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