Wichtig
    Übergreifend / Allgemein

    DGUV Vorschrift 3: aktualisierte Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

    Die DGUV konkretisiert die Prüfintervalle nach DIN VDE 0701-0702 und die Anforderungen an die Elektrofachkraft.

    DGUV Vorschrift 3 — DIN VDE 0701-0702Amtlicher Text

    Prüfintervalle

    Ortsveränderliche Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate in Werkstätten, 12 Monate in Büros, verlängerbar bei nachgewiesener Fehlerquote < 2 %. Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre, Räume mit besonderen Gefährdungen jährlich.

    Elektrofachkraft (EFK)

    Die Prüfung ist durch eine Elektrofachkraft oder eine unter Leitung einer EFK stehende elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) durchzuführen. Nachweispflicht: Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, aktuelle Kenntnis der Normen.

    Dokumentation

    Prüfplakette + Prüfprotokoll mit Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Funktionsprüfung. Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung.

    Sofortiger Handlungsplan

    • 1Bestandsaufnahme aller ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel.
    • 2Prüfintervalle nach TRBS 1201 Teil 5 und Fehlerquote festlegen.
    • 3Qualifikationsnachweis der EFK / EuP aktualisieren.
    • 4Digitale Prüfprotokolle mit QR-Code je Betriebsmittel einführen.
    DGUV V3
    DIN VDE 0701-0702
    Elektrofachkraft
    Prüfung Betriebsmittel
    TRBS 1201

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