TRBS 1201 Teil 2: neue Prüffristen für Druckanlagen
Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) veröffentlicht die aktualisierte TRBS 1201 Teil 2 zu Druckanlagen.
Prüfarten
Äußere Prüfung: alle 2 Jahre durch ZÜS. Innere Prüfung: alle 5 Jahre. Festigkeitsprüfung: alle 10 Jahre. Für einfache Druckbehälter (2014/29/EU) und Druckgeräte (DGRL 2014/68/EU) gilt die Einstufung in Kategorien I bis IV.
ZÜS und befähigte Person
Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung durch ZÜS bei Kategorie III/IV; Kategorie I/II durch befähigte Person zulässig, sofern die Gefährdungsbeurteilung dies rechtfertigt.
Dokumentation
Prüfbescheinigung, Anlagenbuch, EU-Konformitätserklärung (DGRL) und Betriebsanleitung dauerhaft aufbewahren.
Sofortiger Handlungsplan
- 1Inventar der Druckgeräte nach Kategorie I–IV erstellen.
- 2Prüftermine mit ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) koordinieren.
- 3Anlagenbuch digitalisieren und mit Wartungshistorie verknüpfen.
- 4Gefährdungsbeurteilung für Kategorie I/II dokumentieren.
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