CIP-/NEP-Anlagen
Regulatorische Prüfung, Prüffrist und zugehörige Überwachung
Alles Wissenswerte zur Konformität Ihrer cip-/nep-anlagen: Prüffrist, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen, geforderte Dokumente und empfohlene Regelüberwachung.
Prüffrist
Nach HACCP-Plan
Rechtsgrundlage
VO (EG) 852/2004
Erwartetes Dokument
Prüfbericht + Sicherheitsregister
Wichtigste Pflichten
- Prüfung nach haccp-plan verpflichtend (VO (EG) 852/2004).
- Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlicher Änderung.
- Führen eines Sicherheitsregisters gemäß BetrSichV § 3 und ArbSchG.
- Aufbewahrung der Prüfberichte mindestens 5 Jahre, Erstprüfungsbericht über die gesamte Lebensdauer.
- Zeitnahe Behebung von Mängeln und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Korrekturmaßnahmen.
Was unsere Software automatisiert
- Terminplanung und frühzeitige Warnungen (T-60, T-30, T-7) für jede Anlage.
- Prüfchecklisten konform zur geltenden Vorschrift, mobil elektronisch signiert.
- Identifikation per QR-Code oder NFC-Tag direkt an der Anlage.
- Automatische Erstellung zeitgestempelter PDF-Berichte und beweiskräftige Archivierung.
- Nachverfolgung von Mängeln, Reparaturkosten und Instandhaltungshistorie (CMMS).
- Automatische Aktualisierung bei regulatorischen Änderungen (integrierte Überwachung).
Empfohlene Regelüberwachung
Kategorie 1
Lüftung & raumlufttechnische Anlagen
Raumlufttechnische Anlagen (RLT) und Absauganlagen an Arbeitsplätzen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Luftqualität und die Wirksamkeit der Erfassung von Gefahrstoffen sicherzustellen. Je nach Art des Arbeitsplatzes — allgemein belastete oder gefahrstoffbelastete Bereiche — unterscheiden sich Prüfumfang und -frist.
Kategorie 3
Aufzüge, Fahrtreppen & Fahrsteige
Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Hebebühnen für Personen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 13 BetrSichV. Die BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 und die TRBS 3121 regeln Prüfung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Haupt- und Zwischenprüfungen durch ZÜS.
Kategorie 8
Tanks & Behälteranlagen für Gefahrstoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und Tankanlagen für entzündbare Flüssigkeiten unterliegen der Prüfung nach BetrSichV, AwSV und TRwS. Prüfumfang und Prüffristen richten sich nach der Wassergefährdungsklasse, dem Rauminhalt und der Aufstellung (ober- oder unterirdisch).
Weitere Anlagen der Branche Lebensmittel
Kühlräume und Schockfroster
Alle 12 Monate • VO (EU) 517/2014 / ChemKlimaschutzV
Dampferzeuger
Alle 12 Monate Innere / 10 Jahre Festigkeit • BetrSichV / TRBS 3145
Sterilisationsautoklaven
Innere Prüfung alle 5 Jahre • BetrSichV Anhang 2
Förderbänder und Abfülllinien
Alle 12 Monate • BetrSichV §14 / DGUV V3
Flurförderzeuge und Stapler
Alle 12 Monate • DGUV V68
Edelstahltanks und -behälter
Alle 5 Jahre • BetrSichV Anhang 2
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