Dampferzeuger
Regulatorische Prüfung, Prüffrist und zugehörige Überwachung
Alles Wissenswerte zur Konformität Ihrer dampferzeuger: Prüffrist, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen, geforderte Dokumente und empfohlene Regelüberwachung.
Prüffrist
Alle 12 Monate Innere / 10 Jahre Festigkeit
Rechtsgrundlage
BetrSichV / TRBS 3145
Erwartetes Dokument
Prüfbericht + Sicherheitsregister
Wichtigste Pflichten
- Prüfung alle 12 monate innere / 10 jahre festigkeit verpflichtend (BetrSichV / TRBS 3145).
- Erstprüfung bei Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme nach wesentlicher Änderung.
- Führen eines Sicherheitsregisters gemäß BetrSichV § 3 und ArbSchG.
- Aufbewahrung der Prüfberichte mindestens 5 Jahre, Erstprüfungsbericht über die gesamte Lebensdauer.
- Zeitnahe Behebung von Mängeln und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Korrekturmaßnahmen.
Was unsere Software automatisiert
- Terminplanung und frühzeitige Warnungen (T-60, T-30, T-7) für jede Anlage.
- Prüfchecklisten konform zur geltenden Vorschrift, mobil elektronisch signiert.
- Identifikation per QR-Code oder NFC-Tag direkt an der Anlage.
- Automatische Erstellung zeitgestempelter PDF-Berichte und beweiskräftige Archivierung.
- Nachverfolgung von Mängeln, Reparaturkosten und Instandhaltungshistorie (CMMS).
- Automatische Aktualisierung bei regulatorischen Änderungen (integrierte Überwachung).
Empfohlene Regelüberwachung
Kategorie 3
Aufzüge, Fahrtreppen & Fahrsteige
Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Hebebühnen für Personen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 13 BetrSichV. Die BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 und die TRBS 3121 regeln Prüfung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Haupt- und Zwischenprüfungen durch ZÜS.
Kategorie 2
Druckgeräte & Druckanlagen
Druckgeräte (Behälter, Rohrleitungen, Sicherheits- und Ausrüstungsteile) unterliegen der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4, sobald der zulässige Betriebsüberdruck PS 0,5 bar überschreitet und die technischen Schwellenwerte der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erreicht werden (Produkt PS·V, Nennweite DN, Fluidgruppe). Ortsbewegliche Druckgeräte unterliegen der ODV (2010/35/EU).
Kategorie 6
Baustellen & Bauwesen
Baustellen im Hoch- und Tiefbau vereinen zahlreiche temporäre Einrichtungen: Gerüste, PSA gegen Absturz, Aussteifungen, Untertagearbeiten. Jede Kategorie unterliegt eigenen Prüfregimen nach BetrSichV, DGUV V38 und der Baustellenverordnung.
Kategorie 8
Tanks & Behälteranlagen für Gefahrstoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und Tankanlagen für entzündbare Flüssigkeiten unterliegen der Prüfung nach BetrSichV, AwSV und TRwS. Prüfumfang und Prüffristen richten sich nach der Wassergefährdungsklasse, dem Rauminhalt und der Aufstellung (ober- oder unterirdisch).
Weitere Anlagen der Branche Lebensmittel
Kühlräume und Schockfroster
Alle 12 Monate • VO (EU) 517/2014 / ChemKlimaschutzV
Sterilisationsautoklaven
Innere Prüfung alle 5 Jahre • BetrSichV Anhang 2
Förderbänder und Abfülllinien
Alle 12 Monate • BetrSichV §14 / DGUV V3
Flurförderzeuge und Stapler
Alle 12 Monate • DGUV V68
CIP-/NEP-Anlagen
Nach HACCP-Plan • VO (EG) 852/2004
Edelstahltanks und -behälter
Alle 5 Jahre • BetrSichV Anhang 2
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