Glossar Arbeitsschutz

    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) setzt die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG um und bildet das Fundament des deutschen Arbeitsschutzrechts. Es wird durch Verordnungen (BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV, PSA-BV) konkretisiert.

    Grundsätze

    Prävention vor Reaktion, Beteiligung der Beschäftigten, Fortschreibung des Standes der Technik, Verantwortung an oberster Stelle beim Arbeitgeber (§13).

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    Häufig gestellte Fragen

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