Glossar Arbeitsschutz

    Gefährdungsbeurteilung: ArbSchG §5

    Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Präventionspflicht des Arbeitgebers. Sie muss vor Aufnahme jeder Tätigkeit erstellt und regelmäßig aktualisiert werden.

    Sieben Schritte

    • ▸1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen.
    • ▸2. Gefährdungen ermitteln.
    • ▸3. Risiken bewerten.
    • ▸4. Maßnahmen festlegen (TOP-Prinzip: technisch > organisatorisch > personenbezogen).
    • ▸5. Umsetzen.
    • ▸6. Wirksamkeit prüfen.
    • ▸7. Dokumentieren und fortschreiben.

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