Glossar Arbeitsschutz

    Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach ASiG

    Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Einsatzzeit nach Betreuungsgruppe.

    Aufgaben der SiFa

    Beratung der Führungskräfte, sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln, Unfalluntersuchung, Mitwirken an der Gefährdungsbeurteilung.

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    Häufig gestellte Fragen

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