Fristen
- ▸Erstprüfung vor Inbetriebnahme.
- ▸Hauptprüfung alle 2 Jahre durch ZÜS.
- ▸Zwischenprüfung alle 2 Jahre (versetzt zur Hauptprüfung) durch befähigte Person.
- ▸Wartung mindestens monatlich durch Fachfirma (empfohlen nach EN 13015).
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