Glossar Druck & Aufzüge

    Aufzugsprüfung nach BetrSichV §16

    Aufzugsanlagen sind überwachungsbedürftig. BetrSichV §16 und TRBS 3121 regeln Hauptprüfung, Zwischenprüfung und Meldepflichten.

    Fristen

    • ▸Erstprüfung vor Inbetriebnahme.
    • ▸Hauptprüfung alle 2 Jahre durch ZÜS.
    • ▸Zwischenprüfung alle 2 Jahre (versetzt zur Hauptprüfung) durch befähigte Person.
    • ▸Wartung mindestens monatlich durch Fachfirma (empfohlen nach EN 13015).

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    Häufig gestellte Fragen

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