Glossar Druck & Aufzüge

    Druckbehälter-Prüfung nach BetrSichV Anhang 2

    Druckbehälter über bestimmten Druck- und Volumenprodukten gelten als überwachungsbedürftige Anlagen. Nur eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) darf sie prüfen.

    Prüfarten & Fristen

    • ▸Äußere Prüfung: alle 2 Jahre.
    • ▸Innere Prüfung: alle 5 Jahre.
    • ▸Festigkeitsprüfung (Wasserdruck): alle 10 Jahre.

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    Häufig gestellte Fragen

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