Glossar Hebezeuge

    DGUV V54: Winden, Hub- und Zuggeräte

    DGUV V54 regelt die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten, die nicht als Kran im Sinne der V52 gelten – etwa Bühnenzüge in Theatern, Baustellenwinden oder handbetriebene Kettenzüge.

    Prüffristen

    Wiederkehrende Prüfung mindestens jährlich durch eine befähigte Person; zusätzliche Prüfung nach wesentlichen Änderungen und nach Beanstandungen. Bei Bühnenzügen zusätzlich Sichtkontrolle vor jeder Aufführung.

    Prüfschwerpunkte

    Tragmittel (Seil, Kette, Gurt), Lastaufnahmemittel, Bremse, Freilaufsicherung, Endschalter, Hakensicherung.

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