Jährliche UVV-Prüfung
Nach §37 DGUV V68 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person. Umfang: Bremsen, Hubgerüst, Kette, Reifen, Batterie/Antrieb, Sicherheitsgurt, Warneinrichtungen.
Fahrerauswahl & Ausbildung
Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt und körperlich geeignet sein (G25-Untersuchung empfohlen), eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 absolviert haben und schriftlich vom Unternehmer beauftragt sein.
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