Typische Prüffristen im Überblick
Die konkreten Fristen leiten sich aus DGUV Vorschriften und der Gefährdungsbeurteilung ab:
- ▸Krane (DGUV V52 §26): jährlich; Generalüberholung nach Prüfregel alle 4 Jahre.
- ▸Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008): jährlich.
- ▸Flurförderzeuge / Stapler (DGUV V68 §37): jährlich.
- ▸Elektrische Betriebsmittel ortsveränderlich (DGUV V3): 6–24 Monate je nach Umgebung.
- ▸PSA gegen Absturz (DGUV Regel 112-198): mindestens jährlich.
- ▸Leitern und Tritte (DGUV Information 208-016): jährlich.
- ▸Regale (DIN EN 15635): jährlich Expertenprüfung + wöchentliche Sichtkontrolle.
Rechtsfolgen versäumter Prüfungen
Fehlt der Prüfnachweis, drohen Bußgelder nach §22 BetrSichV (bis 30.000 €), im Schadenfall persönliche Haftung der Geschäftsführung (§130 OWiG) und Kürzungen des Versicherungsschutzes durch die BG.
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