Glossar Prüfpflicht

    Wiederkehrende Prüfung: Fristen & Prüfsoftware

    Die wiederkehrende Prüfung nach §14 BetrSichV stellt sicher, dass Arbeitsmittel dauerhaft dem Stand der Technik entsprechen. Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den TRBS und den DGUV-Vorschriften. Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Prüffristen für DACH-Betriebe.

    Typische Prüffristen im Überblick

    Die konkreten Fristen leiten sich aus DGUV Vorschriften und der Gefährdungsbeurteilung ab:

    • ▸Krane (DGUV V52 §26): jährlich; Generalüberholung nach Prüfregel alle 4 Jahre.
    • ▸Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008): jährlich.
    • ▸Flurförderzeuge / Stapler (DGUV V68 §37): jährlich.
    • ▸Elektrische Betriebsmittel ortsveränderlich (DGUV V3): 6–24 Monate je nach Umgebung.
    • ▸PSA gegen Absturz (DGUV Regel 112-198): mindestens jährlich.
    • ▸Leitern und Tritte (DGUV Information 208-016): jährlich.
    • ▸Regale (DIN EN 15635): jährlich Expertenprüfung + wöchentliche Sichtkontrolle.

    Rechtsfolgen versäumter Prüfungen

    Fehlt der Prüfnachweis, drohen Bußgelder nach §22 BetrSichV (bis 30.000 €), im Schadenfall persönliche Haftung der Geschäftsführung (§130 OWiG) und Kürzungen des Versicherungsschutzes durch die BG.

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    Häufig gestellte Fragen

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