Qualifikationsstufen
- ▸Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): von einer EFK unterwiesen, arbeitet nur unter Aufsicht.
- ▸Elektrofachkraft (EFK): fachliche Ausbildung + Berufserfahrung, arbeitet eigenverantwortlich.
- ▸Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT): eingeschränkter Arbeitsbereich, z. B. PV-Anlagen.
- ▸Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK): schriftlich vom Unternehmer bestellt, trägt die Gesamtverantwortung.
Pflichten der VEFK
Auswahl geeigneter Fachkräfte, Sicherstellung der Prüfungen (DGUV V3), Fortbildung, Anlagenverantwortung, Führung des elektrotechnischen Regelwerks im Unternehmen.
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