Glossar Elektrotechnik

    DGUV V3-Prüfung elektrischer Betriebsmittel

    Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Prüfumfang und Fristen richten sich nach DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderlich) bzw. DIN VDE 0105-100 (ortsfest).

    Wer muss prüfen?

    Elektrofachkraft (EFK) oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Aufsicht einer EFK. Die Qualifikation richtet sich nach DIN VDE 1000-10 und TRBS 1203.

    Prüffristen (Richtwerte DGUV V3)

    • ▸Ortsveränderliche Betriebsmittel (Bohrmaschine, Verlängerungskabel): 6 Monate (Baustelle), 12 Monate (Büro).
    • ▸Ortsfeste Anlagen: 4 Jahre.
    • ▸Fehlerstrom-Schutzschalter (FI/RCD): monatlich Funktionstest, 6 Monate messtechnische Prüfung.
    • ▸Medizinische Geräte: nach MPBetreibV zusätzlich.

    Prüfprotokoll und Dokumentation

    Prüfprotokoll mit Messwerten (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Berührungsstrom), Prüfplakette am Gerät, Archivierung mindestens bis zur nächsten Prüfung. Cloud VGP importiert Messwerte direkt aus Geräten von Gossen Metrawatt, Fluke oder Beha-Amprobe.

    Automatisieren Sie das mit Cloud VGP

    Die DACH-Komplettplattform für Prüfpflicht, Instandhaltung, digitales Prüfbuch und KI-gestützte Vorhersage. Ab 0,50 € pro Anlage und Monat, monatlich kündbar.

    Kostenlos testen

    Häufig gestellte Fragen

    Weiterführende Artikel