Wer muss prüfen?
Elektrofachkraft (EFK) oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Aufsicht einer EFK. Die Qualifikation richtet sich nach DIN VDE 1000-10 und TRBS 1203.
Prüffristen (Richtwerte DGUV V3)
- ▸Ortsveränderliche Betriebsmittel (Bohrmaschine, Verlängerungskabel): 6 Monate (Baustelle), 12 Monate (Büro).
- ▸Ortsfeste Anlagen: 4 Jahre.
- ▸Fehlerstrom-Schutzschalter (FI/RCD): monatlich Funktionstest, 6 Monate messtechnische Prüfung.
- ▸Medizinische Geräte: nach MPBetreibV zusätzlich.
Prüfprotokoll und Dokumentation
Prüfprotokoll mit Messwerten (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Berührungsstrom), Prüfplakette am Gerät, Archivierung mindestens bis zur nächsten Prüfung. Cloud VGP importiert Messwerte direkt aus Geräten von Gossen Metrawatt, Fluke oder Beha-Amprobe.
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