Glossar Arbeitsschutz

    PSA: Persönliche Schutzausrüstung

    Die PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, geeignete PSA bereitzustellen, zu unterweisen und deren Zustand regelmässig zu prüfen. Kategorie III (Absturz, Chemie) erfordert jährliche Sachkundeprüfung.

    Kategorien

    Kat. I (geringe Risiken), Kat. II (mittlere Risiken), Kat. III (tödliche Risiken). Nur Kat. III unterliegt der jährlichen Sachkundeprüfung.

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    Häufig gestellte Fragen

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