Glossar TRBS

    TRBS 2121: Gefährdung durch Absturz

    TRBS 2121 präzisiert Schutzmassnahmen gegen Absturz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln. Teil 1 (Gerüste), Teil 2 (Leitern), Teil 3 (Hubarbeitsbühnen), Teil 4 (Anschlageinrichtungen).

    Gerüste (Teil 1)

    Gerüstbau nur durch qualifiziertes Personal, Freigabe durch befähigte Person, tägliche Sichtkontrolle, Gerüstkennzeichnung nach DIN EN 12811.

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