Zentrale TRBS in der Praxis
- ▸TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung.
- ▸TRBS 1112: Instandhaltung.
- ▸TRBS 1201: Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln.
- ▸TRBS 1203: Zur Prüfung befähigte Personen.
- ▸TRBS 2121: Absturzgefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
- ▸TRBS 3121: Betrieb von Aufzugsanlagen.
- ▸TRBS 3145 / TRGS 725: Ortsbewegliche Gasbehälter.
Verbindlichkeit
TRBS sind keine Rechtsvorschriften im engeren Sinne, entfalten aber durch die Vermutungswirkung faktische Bindungswirkung. Weicht der Arbeitgeber ab, muss er nachweisen, dass er ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht.
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