Glossar Recht

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Überblick

    Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das zentrale deutsche Regelwerk für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie setzt die EU-Arbeitsmittel-Richtlinie 2009/104/EG um und gilt seit ihrer Neufassung 2015 unverändert als Fundament der Betriebssicherheit.

    Aufbau der Verordnung

    Die BetrSichV gliedert sich in fünf Abschnitte und drei Anhänge:

    • ▸§§ 1–4: Anwendungsbereich, Begriffe, Gefährdungsbeurteilung.
    • ▸§§ 5–13: Grundpflichten des Arbeitgebers, sichere Verwendung.
    • ▸§§ 14–17: Prüfungen (befähigte Person, ZÜS) und Aufzeichnungen.
    • ▸Anhang 2: Besondere Vorschriften für Aufzüge, Druckanlagen, Explosionsschutz.
    • ▸Anhang 3: Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen.

    Wichtige Begriffe

    Zentrale Begriffe sind das Arbeitsmittel (jedes Werkzeug, Gerät, Maschine oder Anlage), die überwachungsbedürftige Anlage (Druckbehälter, Aufzüge, Explosionsschutz), die befähigte Person (interne Fachkraft) und die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA für Anhang-2-Anlagen.

    Verhältnis zu DGUV & TRBS

    Die DGUV-Vorschriften der Berufsgenossenschaften konkretisieren einzelne Anlagenarten (V3 Elektro, V52 Krane, V68 Stapler). Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) liefern durch die BAuA veröffentlichte Auslegungen und bilden den Stand der Technik.

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    Häufig gestellte Fragen

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