XRechnung / ZUGFeRD: Pflicht für Prüfdienstleister im öffentlichen Sektor
Rechnungen an Bundes- und Landesbehörden müssen als XRechnung eingereicht werden — auch für Prüfleistungen an öffentliche Auftraggeber.
Zeitplan
Empfangspflicht E-Rechnung B2B seit 1. Januar 2025. Ausstellungspflicht für alle Unternehmen ab 1. Januar 2027 (Umsatz > 800 000 €) bzw. 2028. B2G bereits vollständig verpflichtend über XRechnung / ZUGFeRD 2.3.
Formate
XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD 2.3 (hybrid PDF/A-3 + XML) beide konform zu EN 16931. Übertragung an Bund über ZRE / OZG-RE, an Länder über Peppol oder Landesplattformen.
Sanktionen
Ablehnung der Rechnung, Verzugszinsen, Steuerausschluss beim Empfänger. Für ZÜS und Sachverständigenorganisationen mit öffentlichen Aufträgen zwingend.
Sofortiger Handlungsplan
- 1Rechnungsprozess für Prüfleistungen auf XRechnung / ZUGFeRD 2.3 umstellen.
- 2Peppol-Anschluss oder ZRE-/OZG-RE-Zugang einrichten.
- 3Prüf-Software und ERP-Kopplung (DATEV, SAP) validieren.
- 4Interne Schulung Buchhaltung EN 16931 durchführen.
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