Kritisch
    Übergreifend / Allgemein
    — Inkrafttreten: 27. Januar 2026

    XRechnung / ZUGFeRD: Pflicht für Prüfdienstleister im öffentlichen Sektor

    Rechnungen an Bundes- und Landesbehörden müssen als XRechnung eingereicht werden — auch für Prüfleistungen an öffentliche Auftraggeber.

    E-Rechnungs-Verordnung (ERechV) — EN 16931 — WachstumschancengesetzAmtlicher Text

    Zeitplan

    Empfangspflicht E-Rechnung B2B seit 1. Januar 2025. Ausstellungspflicht für alle Unternehmen ab 1. Januar 2027 (Umsatz > 800 000 €) bzw. 2028. B2G bereits vollständig verpflichtend über XRechnung / ZUGFeRD 2.3.

    Formate

    XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD 2.3 (hybrid PDF/A-3 + XML) beide konform zu EN 16931. Übertragung an Bund über ZRE / OZG-RE, an Länder über Peppol oder Landesplattformen.

    Sanktionen

    Ablehnung der Rechnung, Verzugszinsen, Steuerausschluss beim Empfänger. Für ZÜS und Sachverständigenorganisationen mit öffentlichen Aufträgen zwingend.

    Sofortiger Handlungsplan

    • 1Rechnungsprozess für Prüfleistungen auf XRechnung / ZUGFeRD 2.3 umstellen.
    • 2Peppol-Anschluss oder ZRE-/OZG-RE-Zugang einrichten.
    • 3Prüf-Software und ERP-Kopplung (DATEV, SAP) validieren.
    • 4Interne Schulung Buchhaltung EN 16931 durchführen.
    XRechnung 2026
    ZUGFeRD 2.3
    E-Rechnung B2G
    EN 16931
    Peppol Deutschland

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